Krebsfrüherkennung

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung

Sie kann gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse einmal im Jahr durchgeführt werden.

  • ab dem 20. Lebensjahr: Untersuchung des Muttermundes und Entnahme eines Abstriches zur zytologischen Untersuchung, sowie eine gynäkologische Tastuntersuchung
  • ab dem 30. Lebensjahr: zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust und Inspektion der Haut
  • ab dem 50. Lebensjahr: zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms, sowie Test auf verdecktes Blut im Stuhl

Alle diese Untersuchungen können Sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in unserer Praxis durchführen lassen.

 

Zur Früherkennung eines Knotens in Ihrer Brust sollten Sie sich selbst regelmäßig einmal im Monat nach der Periode abtasten. Eine Anleitung zur Selbstuntersuchung erhalten Sie gerne bei uns.

 

 

Es gibt jedoch weitere sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, die wir anbieten können. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Im Gespräch mit Ihnen werden wir Sie gerne beraten, welche Untersuchungen für Sie persönlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen könnten, wie z.B. eine zusätzliche Sonographie: dadurch lassen sich frühzeitig Veränderungen an den Eierstöcken (Zysten oder Tumorbildung) und der Gebärmutter (Myome oder Schleimhautveränderungen) erkennen.

 

ABER: Vorsorge gegen Erkrankungen findet nicht nur in der ärztlichen Praxis statt, sondern jeden Tag zu Hause.
Sie selbst können durch eine ausgewogene und gesunde Ernährung sowie Verzicht auf Genussmittel wie Tabak und Alkohol Ihr Erkrankungsrisiko minimieren. Ausreichende Bewegung sorgt für Stressreduktion und ein gesundes Herz-Kreislaufsystem.